FAQ

Hast du Fragen?

Die Fahrausbildung wirft viele Fragen auf. Die wichtigsten beantworten wir dir hier.

Zögere nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren!

Ab dem 01.01.2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen grundsätzlich unbefristet gültig.

In den letzten 20 Jahren nahm der Strassenverkehr enorm zu und die Anforderungen der Fahrprüfung sind um einiges höher als damals. Dazu kommt die gestiegene Hektik im Strassenverkehr. Dies führt dazu, dass es schwieriger geworden ist, den Überblick zu behalten. Der Fokus liegt heute mehr auf vorausschauendem und ökologischem Fahren.

Meiner Meinung nach ist 1-2 Mal pro Woche optimal. Zusätzlich kannst du jeweils zwischen den Fahrstunden einmal privat fahren. So können wir effizient, speditiv und zielorientiert arbeiten.

Ja, klar! Privates Fahren zwischen den Fahrstunden hilft dir Routine und Erfahrung zu sammeln sowie das Erlernte der Fahrstunden zu vertiefen. Bitte beachte, dass an der praktischen Fahrprüfung auf Bewegungsabläufe und Einzelheiten geachtet wird – auch zugunsten deiner eigenen Sicherheit.

Du wirst auf deinen Wunsch zu Hause oder an einem anderen Ort abgeholt und zurückgebracht. Um die Fahrlektion voll auszunützen, fährst du auch keine anderen Fahrschüler nach Hause.

Der Durchschnitt in der Schweiz beträgt rund 32 Lektionen. Dieser Durchschnittswert kann aber nach unten oder oben abweichen. Wenn du Einsatz zeigst, Freude am Autofahren und eine gute Auffassungsgabe hast, kannst du die praktische Führerprüfung auch mit weniger Fahrstunden bestehen. Andererseits ist es aber auch möglich, dass du mehr Fahrstunden benötigst. Regelmässiges privates Fahren und eine seriöse Ausbildung sind hilfreich!

Ich bilde dich nach dem folgenden Motto aus: So wenig Fahrstunden als möglich, soviel als nötig.

Nein, das Gesetz schreibt in der Schweiz keine obligatorische Fahrstundenanzahl vor. An der Fahrprüfung zählt nur die Leistung!

Wenn eine Spur abgebaut werden muss, gilt ab 1. Januar 2021 das Reissverschlussprinzip. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass bei Spurabbauten zu früh auf die verbleibende Spur gewechselt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr besser fliessen. Das Prinzip findet auf allen Strassen Anwendung. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Ja, ab dem 1. Januar 2021 sollen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen dürfen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.

Ja, ich biete meinen Fahrschülern die Möglichkeit auf einem Automat- oder Schaltgetriebe das Fahren zu lernen. Der Vorteil meiner Fahrschule ist, dass ich über zwei identische Fahrzeuge mit unterschiedlichen Getrieben verfüge. Bei Bedarf hast du so die Möglichkeit auf beiden Getrieben Fahrstunden zu nehmen.

Achtung – hier eine Randnotiz:
Wer ab dem 1. Februar 2019 die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach auch Fahrzeuge mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Künftig wird keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen.

Ab 01.01.2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandenen Prüfungen grundsätzlich unbefristet gültig.

Nein, diese Aussage ist falsch! Ich bin mir sicher, dass eine seriöse und zielorientierte Ausbildung zum Erfolg führt. Dies zeigt sich auch in den Erfolgsquoten, die Fahrschulen Ende Jahr bei der MFP Münchenstein beziehen können. Seit mehreren Jahren kann ich eine nachgewiesene Durchschnittsquote bei Erstprüfungen von über 90% vorweisen. Eine gewissenhafte Ausbildung erfordert nicht mehr Fahrstunden, um die Prüfung zu bestehen.

Pakete und Abos binden dich an die Fahrschule. Was passiert aber, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr einwandfrei funktioniert? Was passiert, wenn der Fahrschüler oder der Fahrlehrer ausfällt? Was passiert, wenn die Fahrschule Konkurs anmelden muss? Ausserdem bin ich der Meinung, dass Leistungen erst bezahlt werden müssen, wenn sie erbracht wurden.

Das kommt auf verschiedene Faktoren an und ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Die durchschnittliche Stundenanzahl an Fahrstunden ist ein ungefährer Indikator. Ich kann dir aber versichern, dass es bei mir keine verdeckten Kosten gibt, wie zum Beispiel Administrations- oder Versicherungsaufwand.

«Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. (…) Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. (…) Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin. (…)  Das Mindestalter von 17 Jahren für den Erwerb des Lernfahrausweises für Personenwagen tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.» (Bundesamt für Strassen, ASTRA)

Übergangsrecht der Kategorie B:
Jahrgang 2002

  • Fahren ab 17 Jahren nicht möglich
  • Können ab 18 Jahren den Lernfahrausweis erwerben
  • LFA vor 1.1.2021 = keine obligatorische Lernphase von 12 Monaten
  • LFA ab 1.1.2021 = obligatorische Lernphase von 12 Monaten

Jahrgang 2003

  • Fahren ab 17 Jahren möglich
  • Können ab 1.1.2021 den Lernfahrausweis erwerben
  • LFA vor 1.1.2022 = keine obligatorische Lernphase von 12 Monaten
  • LFA ab 1.1.2022 = obligatorische Lernphase von 12 Monaten

Jahrgang 2004

  • Fahren ab 17 Jahren möglich
  • Durchlaufen die obligatorische Lernphase von 12 Monaten

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen ist ab 1. Januar 2021 100 km/h, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind.

Alle Personen, mit der bestandenen Führerprüfung Kategorie A beschränkt und A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Der obligatorische Weiterbildungskurs muss innerhalb der ersten 12 Monate absolviert werden.

Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche den Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.

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